Lohnfortzahlung


Lohnfortzahlung
Ähnlich wie die Bismarcksche Sozialgesetzgebung so hatte auch die gesetzlich verankerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einen gewerkschaftlichen Hintergrund bzw. Vorgänger. Die IG Metall organisierte einen Streik, der u.a. die Gleichstellung der Arbeiter gegenüber den Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, erwirken sollte.
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„Der Streik begann am 24. Oktober und dauerte 114 Tage; es war der längste Ausstand seit 1905.“ (Der Spiegel, 46/1958, S. 20)
* Vier Monate nach Beendigung des Streiks, am 1. Juli 1957, wurde die Lohnfortzahlung durch ein Bundesgesetz geregelt. (Ebenda, Fußnote)

Historie